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Wahlkampf in Österreichs Parlament

Auf der Tagesordnung steht die Sexualpädagogik an Schulen und ein Verbot von „Konversionstherapien“.
Sondersitzung: Nationalrat Österreich
Foto: Robert Jäger (APA) | Die SPÖ will ein Verbot der sogenannten Konversionstherapien. Dieses soll rasch durchgezogen werden, bevor sich im Herbst eine neue Regierung bildet.

Ausnahmezustand im österreichischen Nationalrat: Die Fraktionen versuchen, mit wechselnden Mehrheiten ihre Themen durchzubringen und Munition für den Wahlkampf zu sammeln. Beispiel 1: Die NEOS haben einen Antrag eingebracht, die in Österreich heuer eingeführte „Ehe für alle“ für Ausländer zu öffnen. Bisher steht Homosexuellen anderer Staatsangehörigkeit in Österreich nur die Eingetragene Partnerschaft offen, wenn die Herkunftsländer der Betroffenen keine Homo-„Ehe“ kennen.

Beispiel 2: Die SPÖ will ein Verbot der sogenannten Konversionstherapien. Ein Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, „unverzüglich dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der die Ausübung von Konversions- und reparativen Therapieformen an Minderjährigen verboten wird“. Das Verbot soll rasch durchgezogen werden, bevor sich im Herbst eine neue Regierung bildet.

Verkündigung der christlichen Lerhe könnte als "Hassrede" eingestuft werden

Problematisch ist das von der SPÖ geforderte Verbot, weil es die Therapiefreiheit und die sexuelle Selbstbestimmung einschränkt. Verboten würden damit nicht nur unwissenschaftliche Methoden, sondern auch die psychotherapeutische Beratung und Begleitung von Patienten, die aufgrund ihrer sexuellen Gefühle einem subjektiven Leidensdruck ausgesetzt sind. Nicht minder problematisch könnten die Auswirkungen auf die kirchliche Verkündigung und seelsorgliche Begleitung sein. Wenn alle Formen von „Konversionstherapien“ verboten werden, droht die Verkündigung der christlichen Lehre im Sinn des Katechismus als „Hassrede“ eingestuft zu werden. Seelsorger, die Betroffene im Sinn der christlichen Anthropologie begleiten, könnten ins Fadenkreuz der Kritik geraten oder sich sogar strafbar machen.

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Beispiel 3: Ebenfalls am 2. Juli soll im Parlament ein Antrag von ÖVP und FPÖ abgestimmt werden, der auf die Verbannung von sexualpädagogischen Vereinen aus den Schulen zielt. War bisher in der Öffentlichkeit wie im Parlament nur das Wirken des christlichen Vereins „Teenstar“ problematisiert worden, so fordert dieser Antrag, „die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit eine altersgerechte und weltanschaulich neutrale Sexualerziehung ohne Beiziehung von schulfremden Personen oder Vereinen, sondern durch an der Schule wirkende Pädagoginnen und Pädagogen sichergestellt ist“.

Staatlicher Sexualkundeunterricht muss sachlich, kritisch und pluralistisch sein

Eine Prüfung der „Unzahl an Vereinen“, die in den Schulen sexualpädagogische Unterrichtseinheiten durchführen, habe gezeigt, „dass die vom Staat vorgegebene Neutralität in diesem Unterrichtssegment oft nicht gewährleistet ist“. Gemäß dem Indoktrinationsverbot müsse der staatliche Sexualkundeunterricht aber „in sachlicher, kritischer und pluralistischer Weise erfolgen“. Tatsächlich ist das Material zahlreicher an Österreichs Schulen wirkender sexualpädagogischer Vereine von der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ geprägt und von der Gendertheorie durchsetzt.

DT/sb

Warum die SPÖ-Bildungsministerin vor dem Antrag von ÖVP und FPÖ warnt, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der "Tagespost" vom 27. Juni 2019.

Themen & Autoren
Stephan Baier Freiheitliche Partei Österreichs SPÖ Sexualerziehung Österreichische Volkspartei

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