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US-Gesetz will Häftlinge mit Straferlass zur Organspende animieren

Harvard-Bioethiker Truog nennt Vorschlag „nicht vereinbar damit, wie wir über Organspende denken“.
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Foto: Hospitalman via imago-images.de (www.imago-images.de) | The specialist are checking continuous renal replacement therapy equipment and injection pump and hemodialysis machine., The specialist are checking continuous renal replacement therapy equipment and injection pump ...

Im US-amerikanischen Bundesstaat Massachusetts sollen Insassen von Gefängnissen Haftstrafen um zwei Monate bis zu einem Jahr verkürzen können, wenn sie sich im Gegenzug zur „Spende“ von Knochenmark oder eines Organs bereitfinden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der jetzt von zwei Abgeordneten der Demokraten in das Parlament in Boston eingebracht wurde.

"Ohne Gegenleistung, egal welcher Art"

Der unter der Bezeichnung „Bill HD 3822“ firmierende Gesetzesentwurf der Abgeordneten Judith A. Garcia und Carlos González sieht dazu die Einrichtung eines entsprechenden Organspende-Programms vor, das von einem fünfköpfigen Ausschuss verwaltet wird, der auch über die Dauer der Haftverkürzung entscheiden soll. In dem im Nordosten der USA gelegenen Bundesstaat, warteten derzeit fast 5.000 Bürger auf eine Organtransplantation, begründete Judith A. Garcia auf dem Kurznachrichtendienst Twitter den Gesetzesentwurf. Indem sie anderen hülfen, könnten die Inhaftierten auch ihre eigene „körperliche Autonomie“ wiederherstellen.

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Der Direktor des „Center for Bioethics“ der Harvard Medical School, Robert Truog, kommentierte den Gesetzentwurf gegenüber dem „Boston Globe“ mit den Worten: „Es scheint, dass es hier eine Gegenleistung gibt, die nicht vereinbar damit ist, wie wir über Organspenden denken.“ Organspenden seien „Gaben“, die „ohne Gegenleistung, egal welcher Art“, abgegeben würden.

In den USA wird die Abgabe von Organen gegen Geld als „Organhandel“ betrachtet, der verboten ist.  DT/reh

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