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US-Appellationsgericht hält Verbot von „Konversionstherapien“ für verfassungswidrig

Ein Berufungsgericht in den USA hat entschieden. Therapieverbote für Minderjährige die unter unerwünschten homosexuellen Neigungen leiden, sind verfassungswidrig. Ein langer Streit, der noch kein Ende findet.
US- Rechtsstreit um "Konversionstherapie"
Foto: Boris Roessler (dpa) | Die Therapeuten meinen, dass die Rechtsverordnungen, die ihre Therapie verbieten, „gegen ihr verfassungsmäßiges Recht verstoßen, mit ihren Klienten frei zu sprechen“ und dass sie unter anderem das Recht ...

In einer 2 gegen 1-Entscheidung erklärte der „US Court of Appeals for the 11th Circuit“ laut der christlichen Nachrichtenwebseite The Christian Post zwei Rechtsverordnungen für verfassungswidrig, mit denen eine Therapie zur Umkehr der „sexuellen Orientierung“ – was oftmals ungenauerweise als „Konversionstherapie“ bezeichnet wird - verboten worden war. Dieses Berufungsgericht ist für föderale Streitfälle zuständig, die ihren Ursprung in den Bundesstaaten Alabama, Florida und Georgia haben. Die nun getroffene Entscheidung gilt für Boca Raton und Palm Beach County in Florida.

Therapien verbieten

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In seinem Beschluss bemerkte das Gericht, dass Ende 2017 Palm Beach County und Boca Raton sich „einer immer länger werdenden Liste von Staaten und Kommunen“ angeschlossen hätten, „die umstrittene Therapien verbieten, die als Bemühungen zur Veränderung der sexuellen Orientierung (sexual orientation change efforts) bezeichnet werden“.

Die Richterinnen Britt Grant und Barbara Lagoa, die beide von Präsident Donald Trump ernannt worden waren, gaben den Klägern recht – den Therapeuten Robert W. Otto und Julie H. Hamilton, die als zugelassene Ehe- und Familientherapeuten tätig sind und Minderjährige beraten, die eine unerwünschte gleichgeschlechtliche Anziehung erfahren oder unerwünschte Genderidentitätsprobleme haben.

Verstoß gegen die Verfassung

Die Therapeuten meinten, dass die Rechtsverordnungen, die ihre Therapie verbieten, „gegen ihr verfassungsmäßiges Recht verstoßen, mit ihren Klienten frei zu sprechen“ und dass sie unter anderem das Recht des First Amendment ihrer Patienten verletzten, sich zu informieren. Denn, so stellte Grant fest, „die Menschen haben hochgradig moralische, religiöse und spirituelle Auffassungen über diese Fragen – auf allen Seiten“. Und „genau deshalb erlaube es das First Amendment Gemeinschaften nicht, darüber zu entscheiden, wie ihre Nachbarn über Fragen der sexuellen Orientierung oder über Genderfragen beraten werden“.

Darüber hinaus zitierte die Richterin ein früheres Urteil des Supreme Court (Texas v. Johnson) und fügte hinzu: „Wenn es einen dem First Amendment zugrunde liegenden Kerngedanken gibt, dann ist es der, dass die Regierung das Äußern einer Idee nicht einfach deswegen verbieten kann, weil die Gesellschaft diese Idee für anstößig oder unliebsam hält“. Grant fuhr fort: „Wir verstehen und sind uns bewusst, dass die Therapie hochkontrovers ist. Doch das First Amendment hat umstrittene Aussagen davon nicht ausgenommen“.

Die Therapeuten betonten ihrerseits, dass ihre Beratung eine „Gesprächstherapie“ beinhalte, bei der ausschließlich geredet werde und zu der keine Schocktherapien oder weitere für schädlich gehaltene längst aufgegebene Praktiken gehören, wie The Christian Post schreibt. DT/ks

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