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Urteil zur Einstellungspraxis der Kirchen: Konfessionslose dürfen nicht ausgeschlossen werden

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bei der Einstellung von Mitarbeitern Grenzen gesetzt. Auf den Taufschein darf bei Bewerbungen nicht ohne weiteres gepocht werden.
Urteil zur Einstellungspraxis
Foto: dpa | Das Bundesarbeitsgericht hat dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bei der Einstellung von Mitarbeitern Grenzen gesetzt.

In einem am Donnerstag in Erfurt verkündeten Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung sprachen die Richter der konfessionslosen Berlinerin Vera Egenberger eine Entschädigung von rund 3.900 Euro zu. Sie sei wegen ihrer fehlenden Kirchenzugehörigkeit ungerechtfertigterweise benachteiligt worden, so das Gericht.

Diskriminierung aufgrund von Religion und Weltanschauung?

Die Sozialpädagogin hatte sich 2012 beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung erfolglos um eine befristete Referentenstelle beworben. Egenberger argumentierte, sie sei nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden, weil sie nicht Mitglied einer Kirche ist. Darin sieht sie unter Hinweis auf die Europäische Antidiskriminierungsrichtline eine Diskriminierung aufgrund von Religion und Weltanschauung. In der Stellenausschreibung war eine Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung genannt.

Kirchenzugehörigkeit muss "berechtigte Anforderung" sein

Vergeblich argumentierten Vertreter der Diakonie in Erfurt, im vorliegenden Fall sei die Kirchenzugehörigkeit des Stelleninhabers unverzichtbar gewesen, um die Position der Kirche bei einem Antirassismusprojekt glaubwürdig zu vertreten. Die Vorsitzende Richterin Anja Schlewing erklärte, das Gericht habe "erhebliche Zweifel", dass die Kirchenzugehörigkeit in diesem Fall eine berechtigte Anforderung sei. Es habe keine Gefahr bestanden, dass die Bewerberin das Ethos der Kirche beeinträchtigt hätte. Das Bundesarbeitsgericht folgt damit einem Beschluss vom Europäischen Gerichtshof.

Luxemburg, Erfurt - nächste Station: Karlsruhe?

Die Diakonie erwägt deshalb den Gang zum Bundesverfassungsgericht, das bislang im Streit um das Arbeitsrecht tendenziell eher zugunsten der Kirchen und deren Selbstbestimmungsrecht geurteilt hat.

DT (jbj) / KNA

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