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Texas verbietet Abtreibungen nach der sechsten Schwangerschaftswoche

Prolife-Anhänger jubeln: Ab heute tritt in Texas das "Heartbeat-Gesetz", welches Abtreibungen massiv einschränkt, in Kraft. Kritiker werfen den Gesetzgebern vor, dass der Beschluss der Verfassung widerspricht.
Eine Prolife-Demonstration
Foto: Tyler Tomasello (imago stock&people) | Ab heute tritt in Texas das sogenannte "Heartbeat-Gesetz" in Kraft, dass Abtreibungen ab der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet.

Es ist ein klarer Sieg für Prolife-Anhänger: Ab heute ist es im Bundesstaat Texas offiziell verboten Abtreibungen durchzuführen, sobald der Herzschlag eines Babys zu vernehmen ist. Damit ist Texas der erste US-Bundesstaat, in dem Abtreibungen, außer wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, ab der sechsten Woche untersagt sind. Das sogenannte „Heartbeat-Gesetz“ wurde im Mai dieses Jahres von dem texanischen Gouverneur, Greg Abbott, unterzeichnet.

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100 Millionen US-Dollar sollen in alternative Programme investiert werden

Unter den Augen von Gesetzgebern und Abtreibungsgegnern verkündete der Republikaner bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes am 19. Mai: „Unser Schöpfer hat uns mit dem Recht auf Leben ausgestattet und trotzdem verlieren jedes Jahr Millionen Kinder ihr Leben durch Abtreibung. In Texas arbeiten wir daran, diese Leben zu retten.“ Darüber hinaus versprach die Regierung, 100 Millionen US-Dollar in alternative Mutter-Kind Programme in Texas zu investieren.

Widerspricht das Gesetz der Verfassung?

Das heute in Kraft tretende Gesetz ist nicht unumstritten. Es steht in Widerspruch mit dem Beschluss „Roe versus Wade“ des Obersten Gerichtshofs von 1973. Das damals beschlossene Gesetz machte Abtreibung bis zur Überlebensfähigkeit des Babys außerhalb des Mutterleibes – in der Regel die 22. bis 24. Schwangerschaftswoche – straffrei. Noch am Montag wendeten sich Abtreibungsanbieter an den Obersten Gerichtshof um gegen das neue Gesetz zu klagen. Die Klage wurde abgelehnt, da das texanische Gesetz eine Besonderheit aufweist: Nicht die staatliche Behörde ist für die Umsetzung verantwortlich, sondern Privatpersonen. Sie können Abtreibungseinrichtungen oder Einzelpersonen, die sich nicht an das „Heartbeat-Gesetz“ halten, anzeigen. Die Herausnahme von Staatsbeamten erschwert Bemühungen, das Gesetz vor dem Obersten Gerichtshof anzufechten.

Kritiker des strengeren Abtreibungsgesetzes werfen den texanischen Gesetzgebern vor, damit die Grundrechte zu umgehen. Wie es mit „Roe versus Wade“ weiter gehen wird, entscheidet sich möglicherweise in den kommenden Wochen. Da wird der Oberste Gerichtshof einen großen Abtreibungsfall verhandeln, der ein Gesetz im Bundesstaat Mississippi betrifft, dass Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswochen verbieten möchte und dadurch eine direkte Anfechtung von „Roe versus Wade“ darstellt. DT/esu

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Meldung Abtreibungsgegner Greg Abbott

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