Die Bundesregierung hat ihren „Siebten Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 18/ 12761) vorgelegt. Der 40-seitige Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2015. Demnach hat die beim Robert-Koch-Institut angesiedelte Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellforschung (ZES) in den Jahren 2014/2015 17 neue Anträge auf den Import embryonaler Stammzellen des Menschen genehmigt. Damit steigt die Zahl der deutschen Forschern genehmigten Importen embryonaler Stammzelllinien seit dem Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes im Jahr 2002 auf 105. In 19 weiteren Fällen hätten Forscher, so der Bericht weiter, eine Ausweitung bereits erteilter Genehmigungen beantragt.
Stammzellimporte steigen an
Siebter Erfahrungsbericht zur Durchführung des Stammzellgesetzes vorgelegt. Von Stefan Rehder