Während in Berlin im September trotz der coronabedingten Auflagen bundesweit die größte Demonstration für den Schutz des Lebens stattfand, wird der eigentlich alljährliche „Marsch fürs Läbe“ auch 2021 in der Schweiz nicht stattfinden. Als Grund für das Verbot gab nach Angaben der „Neuen Zürcher Zeitung“die Stadträtin Karin Rykart (Grüne) Sicherheitsbedenken an. Der Stadtrat hatte den Demonstrationszug bereits in diesem Jahr mit derselben Begründung verboten, nachdem sich linke Gegendemonstranten gewalttätige Ausschreitungen mit der Polizei lieferten.
Gefahr gewaltbereiter Gruppen
In einer Presemitteilung vom 1. Oktober heißt es unter anderem: „Die Stadtpolizei Zürich kann einen Umzug, der von gewaltbereiten Gruppen angegriffen wird, mit geeigneten Mitteln nicht vollständig schützen. Das Risiko, dass Menschen verletzt werden, ist erheblich. Dies hat der ,Marsch fürs Läbe' im Jahr 2019 gezeigt. Stadträtin Karin Rykart hat deshalb für das Jahr 2021 nur eine stehende Kundgebung bewilligt. Der Stadtrat stützt diesen Entscheid.“
Für den Schweizer Weihbischof Marian Eleganti (Bistum Chur), der im Großraum Zürich wohnt, ist dieses Urteil ein Armutszeugnis. Es zeige die Schwäche des Staates, wenn er aus Angst vor Randale die Meinungsfreiheit jener Menschen einschränke, die durch die Randalierer eingeschüchtert werden sollen, sagte der Weihbischof am Freitag gegenüber CNA Deutsch.
Weil der Marsch durch die Innenstadt bereits in diesem wie auch im letzten Jahr untersagt worden war, wurde die Stadtregierung mehrfach kritisiert. Den Vorwurf, dass der Stadtrat nur jene Protestmärsche bewillige, die ihm politisch genehm seien, wies die Grünen-Abgeordnete am Donnerstag zurück: „Ich verweigere die Bewilligung für den 'Marsch fürs Läbe' nicht aus inhaltlichen Gründen. Wir beurteilen alle Gesuche nach objektiven Kriterien“, behauptete die Politikerin. Die „objektive Kriterien“ seien in diesem Fall die schweren Auseinandersetzungen von Gegendemonstranten und Polizei aus dem vergangenem Jahr. Weil der „Marsch fürs Läbe“ seit 2012 immer häufiger und heftiger von linken Aktivisten angegriffen wurde, hatte der Stadtrat 2019 beschlossen, lediglich eine stehende Kundgebung auf dem Turbinenplatz in Zürich zu erlauben.
Auch Kundgebung in Winterthur untersagt
Auch eine Kundgebung in einem Kongresszentrum in Winterthur wurde untersagt. Weil sich dort ebenfalls heftige Gegenproteste ankündigten, befürchtete die Polizei nach Angaben der Veranstalter „das Konferenzzentrum folglich mit dem für Winterthur bisher größten Polizeiaufgebot abriegeln“ zu müssen. Nur so könne die Sicherheit Teilnehmenden, die sich größtenteils aus Familien mit Kindern zusammensetzen, garantiert werden. Schließlich zog der Vermieter der Kongresshalle, eine freikirchliche Gemeinde, die Reservierung zurück. DT/chp
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