Am 11. Juni hat der Schweizer Ständerat mit 31 zu 7 Stimmen entschieden, dass Personen durch eine einfache Erklärung vor dem Zivilstandsbeamten ihr Geschlecht im Personenstandsregister ändern können sollen. Gibt der Nationalrat im September ebenfalls grünes Licht, braucht es künftig für einen amtlichen Geschlechtswechsel nicht einmal mehr die Diagnose Geschlechtsidentitätsstörung (GIS) oder Intersexualität. Selbst auf eine mündliche oder schriftliche Begründung soll verzichtet werden. Das Verfahren gilt auch für Minderjährige, sofern die Erziehungsberechtigten zustimmen. Andernfalls können urteilsfähige Minderjährige ihren Geschlechtswechsel auf dem Gerichtsweg durchsetzen.
Schweiz: Geschlechtswechsel leicht gemacht
Der Schweizer Ständerat will eine Gesetzesänderung, die einmalig in Europa wäre.
