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Sachsen-Anhalt: Linkspartei für Bekenntnis des Landtags zur Religionsfreiheit

Sachsen-Anhalts Landtag soll nach dem Willen der Fraktion "Die Linke" ein Bekenntnis zur Religionsfreiheit abgeben. Hintergrund ist der Streit um einen Moscheebesuch von Integrations-Staatssekretärin Susi Möbbeck (SPD), bei dem diese ihren Kopf mit einem Halstuch bedeckt hatte.
Minarett
Foto: Caroline Seidel (dpa) | Das Minarett einer Moschee in einem Wohngebiet. Foto: Caroline Seidel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

In einem am Donnerstag veröffentlichten Antrag wird die schwarz-rot-grüne Landesregierung aufgefordert, mit den muslimischen Gemeinden "eine institutionelle Kooperation, vergleichbar mit dem in der letzten Legislaturperiode praktizierten Islam-Forum, fortzuführen". Überdies solle die Regierung im Landesparlament darüber berichten, welche Maßnahmen sie "zur Umsetzung zur ungestörten Religionsausübung insbesondere der jüdischen und muslimischen Gemeinden unternimmt". Der Antrag steht in der Landtagssitzung am 8. und 9. März zur Abstimmung.

Zur Begründung des Vorstoßes verweist die Fraktion auf die Debatte um den Moscheebesuch von Integrations-Staatssekretärin Susi Möbbeck (SPD) Mitte Februar bei der muslimischen Gemeinde in Stendal. Dabei hatte sie ihren Kopf mit einem Halstuch bedeckt. Der für Religionsfragen in der Landesregierung zuständige Bildungsminister Marco Tullner (CDU) erklärte laut Medienberichten, es sei höchst unsensibel, sich als Vertreter der Landesregierung auf diese Weise zu zeigen. Das Kopftuch sei auch ein Symbol der Unterdrückung.

Der Linken-Antrag wertet dies als Versuch, "einer Frau mit öffentlichen Äußerungen Vorschriften zu machen, was sie im Interesse der Emanzipation zu tragen oder nicht zu tragen hat". Der religionspolitische Sprecher der Fraktion, Wulf Gallert, begründete den Antrag auch mit den Schüssen auf die Islamische Gemeinde in Halle/Saale, bei denen Anfang Februar ein Besucher verletzt wurde.

In dem Antrag kritisiert die Fraktion öffentliche Debatten, die Muslime diffamieren und "deren freie Religionsausübung dadurch erschweren und religiöse und ethnische Konflikte in der Bevölkerung befördern". Ähnliche Erfahrungen machten Juden, "was eine Vielzahl von antisemitischen Straftaten belegt". Auch Kirchenvertreter seien Angriffen ausgesetzt, "wenn sie sich mit christlichen Motiven für die Integration von geflüchteten Menschen einsetzen". Zugleich mahnt die Linkspartei die Religionsgemeinschaften, dass das Recht auf freie Ausübung der Religion es nicht legitimiere, Menschen wegen ihres Glaubens, ihrer Abstammung oder ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren.

KNA / jbj

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