Regierung uneins über Regelungen zum dritten Geschlecht

Während das Innenministerium in den Melderegistern neben "männlich" und "weiblich" zusätzlich die Kategorie "anderes" einführen will, fordert das Familienministerium ein Mantelgesetz, das umfassende Änderungen im Zivil- oder Transsexuellenrecht vornimmt.
Kampf um drittes Geschlecht
Foto: Florian Schuh (dpa) | "Mein Körper. My Choice" steht vor der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Berlin auf einem Schild eines Demonstranten. Foto: Florian Schuh/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Zwischen Bundesinnenministerium und Bundesfamilienministerium besteht offenbar Uneinigkeit über die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung eines dritten Geschlechts. Das berichtet der „Spiegel“ am Freitag unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach bevorzugt das Haus von Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) eine Lösung, bei der in erster Linie in den Melderegistern neben „männlich“ und „weiblich“ zusätzlich die Kategorie „anderes“ eingeführt wird. Das SPD-geführte Familienministerium dagegen fordert ein Mantelgesetz, das umfassende Änderungen auch im Zivilrecht oder Transsexuellenrecht vornimmt. „Das Bundesinnenministerium hat sich schon in der vergangenen Wahlperiode einer Reform des Personenstandsrechts zum Schutz der Geschlechtervielfalt verweigert“, sagte Staatssekretär Ralf Kleindiek dem Magazin. „Ich erwarte, dass sich diese Haltung nun ändert.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Oktober entschieden, dass der Gesetzgeber über männlich und weiblich hinaus künftig einen weiteren Geschlechtseintrag im Geburtenregister ermöglichen muss. Die Regelung gilt demnach für Personen, die sich nicht als Mann oder Frau sehen. Der Beschluss lässt indes offen, wie das Parlament diese Vorgabe umsetzt. Als eine Möglichkeit nannte das Gericht, künftig generell auf Geschlechtseinträge zu verzichten. Bis Ende dieses Jahres muss die Entscheidung umgesetzt werden.

DT/KNA

 

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