Europaweite Leitlinien im Kampf gegen die Prostitution fordert nun das Europäische Parlament. Durch die nationalen Unterschiede in der entsprechenden Gesetzgebung wachse die Zahl der Opfer des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, „da der Prostitutionsmarkt und seine Akteure grenzüberschreitend tätig sind“, heißt es in der Entschließung, die am Donnerstag in Straßburg mit 234 gegen 175 Stimmen verabschiedet wurde. Die nationalstaatlichen Regelungen würden für die organisierte Kriminalität „eine fruchtbare Geschäftsgrundlage schaffen“.
Das Europäische Parlament fordert demgegenüber „wirksame Maßnahmen zur Senkung der Nachfrage nach Prostitution und damit zur Eindämmung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung“. Angesichts der unterschiedlichen Rechts- und Debattenlage in den 27 EU-Mitgliedstaaten stellt das Parlament klar, dass es sich bei der Prostitution um ein System handelt, „das von Natur aus gewalttätig, diskriminierend und zutiefst unmenschlich ist“. Das Europaparlament verurteilt „die von Zwang, Manipulation, Gewalt und Ausbeutung geprägte Wirklichkeit in der Prostitution“.
Grobe Verletzung der Menschenrechte
Kritischer Blick auf Entkriminalisierung der Zuhälterei
Ausdrücklich weist der Text „auf die negativen Folgen hin, die mit der Entkriminalisierung der Zuhälterei und des Erwerbs sexueller Dienstleistungen verbunden sind“. Die „scheinbare gesellschaftliche Normalisierung“ führe tatsächlich zu einer Zunahme des Menschenhandels. Nüchtern hält der Text fest, dass die sogenannte Entkriminalisierung der Zuhälterei und des Erwerbs sexueller Dienstleistungen mit bleibender Gewalt gegen Frauen verbunden ist.
Das Europäische Parlament verurteilt jeglichen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung als „grobe Verletzung der Menschenrechte“. Die EU-Mitgliedstaaten sollten gegen entsprechende Werbeanzeigen im Internet vorgehen und auf eine Reduzierung der Nachfrage setzen. Die gesetzgeberische Zuständigkeit für die Prostitution ist und bleibt nämlich Sache der EU-Mitgliedstaaten, nicht der EU, weshalb das Europäische Parlament nur Empfehlungen aussprechen kann.
Sexuelle Handlungen gegen Entgelt unter Strafe stellen
Jetzt fordert es von den Staaten, „sicherzustellen, dass es unter Strafe gestellt wird, von einer Person eine sexuelle Handlung gegen Entgelt, das Versprechen eines Entgelts, die Gewährung eines geldwerten Vorteils oder das Versprechen eines solchen Vorteils zu verlangen, anzunehmen oder zu erhalten“. Mehr noch: Das Europaparlament fordert die EU-Staaten auf, „dafür zu sorgen, dass die Ausbeutung der Prostitution einer anderen Person auch mit deren Zustimmung unter Strafe gestellt wird“. DT/sba
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