Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Warschau

Polnische Regierung setzt verschärftes Abtreibungsgesetz in Kraft

Über drei Monate nach der Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts ist das verschärfte Abtreibungsurteil nun rechtskräftig. Das Urteil rief erneut Proteste in ganz Polen hervor.
Proteste gegen verschärftes Abtreibungsrecht in Polen
Foto: Czarek Sokolowski (AP) | Das in Kraft getretene verschäfte Abtreibungsgesetz in Polen löste erneut Proteste aus.

Drei Monate nach der Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts ist das verschärfte Abtreibungsgesetz in Polen nun rechtskräftig. Erst durch die Publikation im Amtsblatt wurde der vom höchsten Gericht für verfassungswidrig erklärte Passus, der Abtreibungen bei einer schweren Fehlbildung oder Krankheit des Fötus erlaubte, aus dem geltenden Abtreibungsgesetz gestrichen. Somit sind Abtreibungen nur noch dann legal, wenn die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist oder die Schwangerschaft das Ergebnis einer Straftat ist.

Lesen Sie auch:

Proteste gegen die Kirche

Grund für die späte Veröffentlichung des Urteils ist, dass das Verfassungsgericht die Begründungen des Richterspruchs und der Sondervoten erst am Mittwoch veröffentlichte. Eigentlich hätte die Gerichtsentscheidung unverzüglich publiziert werden müssen. Staatspräsident Andrzej Duda plädierte dafür, die Gesetzesverschärfung abzumildern. Er schlug dem polnischen Parlament im Herbst vor, Schwangerschaftsabbrüche dann zu erlauben, wenn es laut medizinischer Diagnose wahrscheinlich sei, dass das Kind tot geboren werde oder so krank sei, dass es trotz Behandlung „unweigerlich“ nach der Geburt sterbe. Die Regierungspartei ringt in der Frage noch um ihren Kurs. 

Die Bewegung „Frauenstreik“ hatte unmittelbar nach der Rechtsprechung  zu Demonstrationen vor dem Verfassungsgericht in Warschau und in weiteren Städten aufgerufen. Allein in der Hauptstadt schlossen sich nach Schätzungen dem Protestzug mehr als 1.000 Menschen  an. Zahlreiche Proteste hatte es bereits seit dem umstrittenen Verfassungsgerichtsurteil vom 22. Oktober in ganz Polen gegeben. Sie richteten sich auch gegen die Regierung und die katholische Kirche, die für den Richterspruch verantwortlich gemacht wurden. 

Bischöfe begrüßen das Urteil, EU-Parlament lehnt es ab

Mehr als 100 Abgeordnete, vor allem der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), hatten den Passus des seit 1993 geltenden Abtreibungsgesetzes, der die Abtreibung bei schwerer Fehlbildung oder Krankheit des Fötus erlaubte, beim Verfassungsgericht angefochten. Die Richter erklärten den Gesetzesabschnitt folglich für unvereinbar mit Artikel 38 der Verfassung. Dieser besagt, dass die „Republik Polen jedem Menschen rechtlichen Schutz des Lebens [gewährleistet].“ Weiter heißt es, das Recht auf Leben beginne mit der Empfängnis, es gehe um ein Fundament der Zivilisation. Die polnischen Bischöfe hatten zuvor ein totales Abtreibungsverbot gefordert und lobten das Urteil daher. 

Das EU-Parlament hingegen hatte den Richterspruch mit 455 gegen 145 Stimmen „auf das Schärfste“ verurteilt. Er bedeute einen Rückschlag für Frauenrechte in Polen und setze „die Gesundheit und das Leben von Frauen aufs Spiel“, hieß es in einer Entschließung. Das Urteil führe zu einer größeren Zahl an illegal und unter gefährlichen Bedingungen heimlich durchgeführten Abtreibungen.  DT/vwe

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Andrzej Duda Bischof Europäisches Parlament

Weitere Artikel

Die Erzfeindschaft der Post-Solidarność-Parteien PiS und PO bleibt das tragende Narrativ der polnischen Politik.
22.03.2024, 11 Uhr
Marco Fetke

Kirche

Über den Teufel wird in Kirchenkreisen nur ungern gesprochen. Doch wo der christliche Glaube schwindet, wächst das Grauen.
13.04.2024, 11 Uhr
Regina Einig