Die hochkarätige Referentenliste versprach eine informative Veranstaltung. Unter der Schirmherrschaft von Hubert Hüppe, dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, fand am Donnerstag in Berlin eine Fachtagung zum Thema „Beihilfe zur Selbsttötung – § 217 StGB. Wer darf straffrei mitwirken?“ statt. In seiner Begrüßung wies Hüppe gleich auf die Wirkungslosigkeit des geplanten Gesetzes hin. Es müsse mehr Zeit für Diskussion geben. Dies habe ihm der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder inzwischen zugesagt. Der enge Zeitplan sei also vom Tisch. Mit der angesetzten offenen Sitzung der CDU-Bundestagsfraktion soll eine breitere Diskussion angestrebt werden.
Zuwendung statt Töten
Viel spricht dafür, dass dieser Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe keine Rechtskraft erlangen sollte. Von Peter Winnemöller