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Zustimmung und Kritik

Das Bundestagsvotum zur Strafverschärfung der Suizidhilfe stößt auf geteiltes Echo. Von Stefan Rehder
Foto: D. Rennen | Bei der Frage, wenn das neue Gesetz schützt, gibt es keine Einigkeit.

Bei Suizidbegleitern ist der Beschluss des Deutschen Bundestags auf Ablehnung gestoßen. Der Berliner Arzt und Gründer der „Arbeitsgemeinschaft Ärztliche Sterbehilfe“, Hanjo Lehmann, bewertete das vom Parlament am vergangenen Freitag beschlossene Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ als „zynisches Gesetz“, das „gesunde Abgeordnete gegen den Willen der Bevölkerung für schwerkranke Sterbewillige“ beschlossen hätten. Der vom früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch gegründete Verein „Sterbehilfe Deutschland“ erklärte, „um strafrechtliche Risiken auszuschließen“, werde er „nach dem 30.

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