In den letzten Jahren hat sich eine Tendenz gezeigt, das Selbstbestimmungsrecht von Patienten solitär in den Vordergrund zu rücken. Es liegt eine gewisse Tragik dieser Entwicklung darin, dass es ausgerechnet die Sterbehilfe ist, an der sich das Selbstbestimmungsrecht vorrangig bewähren soll. „Sei gesund und fit – oder stirb wenigstens rasch!“ So könnte man jene Alternative in einem knappen Satz zusammenfassen, die uns – als Selbstbestimmungsrecht verpackt – Tag für Tag mehr oder weniger subtil nahegebracht wird.
Wird Deutschland zum Suizid-Paradies?
Wer dies verhindern will, darf die private Beihilfe zum Suizid rechtlich nicht privilegieren – Ein Debattenbeitrag. Von Axel W. Bauer