Verletzt das Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung eines jüdischen Jungen als Körperverletzung bewertet, die Religionsfreiheit? Die Debatten dauern an. Ja, ich denke, dass das Urteil im rechtlichen Sinne einen Eingriff in die Religionsfreiheit bedeutet. Wichtiger aber als eine rein juristische Diskussion ist es, zu beachten, welche Wirkung in die Religionsgemeinschaften hinein das Urteil entfaltet. Und dort wird es eindeutig als Eingriff in die Religionsfreiheit, in die eigene Tradition, die eigene Wertewelt und Ausübung der eigenen Kultur gesehen. Das ist natürlich für die Integrationspolitik sehr bedeutsam. Ein Teil oder sogar Großteil der Angehörigen der jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften in ...
„Wir brauchen Rechtsrahmen“
Bülent Arslan, Vorsitzender des Deutsch-Türkischen Forums in der CDU, zum Kölner Beschneidungsurteil. Von Johannes Seibel