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Wie menschenfreundlich ist das denn?

Gibt es Argumente, die für eine gesetzliche Erlaubnis der (ärztlichen) Beihilfe zum Suizid sprechen? – Ein Faktencheck – Teil 2. Von Stefan Rehder
Foto: dpa | Gemeinsam Suizide verhindern. Das wollen nicht alle in Deutschland. Auch viele Politiker leiten aus der Tatsache, dass das Grundgesetz den Suizid nicht durchgängig ächtet, fälschlicherweise ein Anrecht des Bürgers auf (ärztliche) Assistenz ab.

In der Ausgabe vom 13.10. hat „Die Tagespost“ eine Reihe von „Argumenten“, mit der Befürworter des ärztlich assistierten Suizids in der aktuellen Debatte für eine entsprechende gesetzliche Regelung werben, einer eingehenden Prüfung unterzogen. Den dort begonnenen „Faktencheck“ setzen wir hier fort. „Der Suizid ist Ausdruck der Selbstbestimmung des Menschen“ Das ist falsch. Die Bestimmung des Selbst setzt ein solches notwendig voraus. Es ist daher bereits logisch verfehlt, die Vernichtung des Selbst als Akt zu betrachten, mit dem jemand sich selbst bestimmen könne. Denn beim Suizid wird das Bestimmbare ja gerade nicht bestimmt, sondern vernichtet und somit einer wie auch immer gearteten ...

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