„Der Papst ernennt die Bischöfe frei oder bestätigt die rechtmäßig Gewählten“, heißt es im Kirchenrecht (Can. 377 §1). Das gilt auch in Österreich. Theoretisch zumindest. Seit am Sonntagabend der vom Papst ernannte Weihbischof für die Diözese Linz, Gerhard Wagner, „angesichts der heftigen Kritik“ und „nach Rücksprache mit dem Diözesanbischof“ den Papst um Rücknahme seiner Ernennung bitten musste, ist klargestellt, dass das päpstliche Recht nicht weiter reicht als die zivilgesellschaftliche Akzeptanz des Ernannten.