Es ist ein eigenartiges Jubiläum: Vor genau 100 Jahren, bei der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung, stimmten die Abgeordneten der ersten Republik für einen Artikel, der das Verhältnis zwischen Staat und Kirche nachhaltig bestimmt. Der Artikel 138 regelt die Zahlungen der sogenannten Staatsleistungen, die die Kirchen bis heute von den Bundesländern als Entschädigung für die Enteignung kirchlichen Vermögens zu Beginn des 19. Jahrhunderts erhalten. 1919 wurde beschlossen, diese regelmäßigen Zahlungen zu beenden und stattdessen eine endgültige Ablösesumme an die Kirchen zu überweisen. Dieser Auftrag an den Gesetzgeber wurde aber bis heute nicht eingelöst.
Würzburg
Wie der Staat sich die Kirche leistet
Trotz Verfassungsauftrag kommen die Länder für Bischöfe und Kathedralen auf. Viele wünschen sich ein Ende dieser Zahlungen - auch in der Kirche.