Professor Luigi Lombardi Vallauri lehrte zwanzig Jahre lang an einer katholischen Universität Rechtsphilosophie. Dann fiel er vom christlichen Glauben ab und macht seither mit religionskritischen Thesen von sich reden. Diese bewegen sich keineswegs nur im Rahmen der heute auch im katholischen Milieu häufig zu vernehmenden Klagen über „Pflichtzölibat“, „unbarmherzige Dogmen“ und „Frauenfeindlichkeit“, sondern greifen das Christentum in seinem Kernbestand an: die Erbsünde beispielsweise sei „eine bloße Erfindung“, die „dazu diene, die Notwendigkeit der Taufe zu begründen“.
Wer hat das letzte Wort: Staat oder Kirche?
Richterlicher Laizismus: Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Italien, weil dessen Gerichte die Autonomie kirchlicher Personalentscheidungen respektieren