Zu den über jeden Zweifel erhabenen Errungenschaften der Aufklärung zählt die Idee der Gewaltenteilung. Weil die Aufteilung der staatlichen Gewalt in Legislative, Exekutive und Judikative und deren Verteilung auf mehrere Staatsorgane die Bürger tatsächlich vor der etwaigen Willkür des Staates zu schützen vermag, trifft es sich gut, dass in Großbritannien das Oberste Gericht, das bislang zum „House of Lords“, einer der beiden gesetzgebenden Kammern des britischen Parlaments gehörte, künftig in einem neu geschaffenen Verfassungsgerichtshof aufgehen wird.
Wenn Unterlegene Recht sprechen
England: Das letzte Urteil der „Law Lords“ – Liberalisierung der Suizidbeihilfe auf Umwegen?