Koblenz (DT/dpa) Im Schadensersatz-Prozess um das Sturmgewehr G36 hat sich der Hersteller Heckler & Koch gegen das Verteidigungsministerium durchgesetzt. Das Landgericht Koblenz wies am Freitag Forderungen des Ministeriums nach Ausgleichszahlungen für 4 000 Gewehre zurück. Für Heckler & Koch ging es in dem Prozess auch darum, Imageschaden abzuwenden. Die Waffenschmiede wehrte sich dagegen mit einer sogenannten „negativen Feststellungsklage“.