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Verfassungsrechtlich nicht möglich

Staatskirchenrechtler Ansgar Hense zur Debatte um Dotationen und dem Eindruck schleichender Enteignung Von Joachim Heinz

Herr Professor Hense, gegenwärtig sind die sogenannten Dotationen an die Kirchen Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Was ist unter diesem Begriff zu verstehen?Dotationen oder Staatsleistungen, wie das Grundgesetz sie nennt, sind vermögensrechtliche Ansprüche insbesondere – aber nicht nur – der Kirchen gegenüber dem Staat. Dabei lassen sich Sach- und Personaldotationen unterscheiden.

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