Karlsruhe (DT/dpa) Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt. Die Datei sei in ihrer Grundstruktur verfassungsgemäß, hieß es in dem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Dennoch seien Nachbesserungen im Detail notwendig. Die Richter gaben dem Gesetzgeber Zeit bis zum 31. Dezember 2014, um die verfassungswidrigen Vorschriften zu ändern. Die 2007 eingerichtete Datei soll helfen, mit schnellem Informationsaustausch zwischen den Behörden insbesondere islamistische Terroranschläge zu verhindern.