München/Berlin (DT/clm/aho/KNA) Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bringt den anhaltenden Konflikt um das kirchliche Arbeitsrecht vor das Bundesverfassungsgericht. Die Arbeitnehmervertretung hatte am Wochenende gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom November des vergangenen Jahres (AZ: 1 AZR 179/11 und 1 AZR 611/11) eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. „Weil das Bundesarbeitsgericht beim Arbeitskampfrecht als eine Art Ersatzgesetzgeber fungiert, halten wir es für zwingend notwendig, die vom Bundesarbeitsgericht vorgenommene Einschränkung des Streikrechts für mehr als 1,2 Millionen Beschäftigte verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen“, sagte ver.di-Chef Frank Bsirske am Montag in Berlin.
Ver.di zieht nach Karlsruhe
Gewerkschaft legt wegen Urteilen zum Streikrecht bei Kirchen Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein