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Urteil zu Stammzell-Patenten vertagt

Europäischer Gerichtshof soll entscheiden – Unionspolitiker: Sieg für Lebensschutz – ALfA kritisiert Aussetzung des Verfahrens

Karlsruhe (DT/KNA) Der Beschluss des Bundesgerichtshof, die Entscheidung über eine Patentierung von menschlichen embryonalen Stammzellen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu überlassen, hat für unterschiedliche Reaktionen gesorgt. Die Bioethik-Experten der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Peter Liese und Martin Kastler, erklärten, es sei ein Sieg für den Lebensschutz in Deutschland, dass der Bundesgerichtshof der Argumentation des Antragstellers Oliver Brüstle nicht gefolgt sei. „Das Europäische Recht lässt keinerlei Zweifel daran, dass Patente, die auf der Zerstörung menschlicher Embryonen basieren, unzulässig sind“, so Liese und Kastler.

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