Leipzig (DT/KNA) Eltern haben keinen rechtlichen Anspruch auf Ethikunterricht für ihre Kinder bereits in der Grundschule. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht gestern in Leipzig. Die Richter argumentierten, bei der Einführung von Schulfächern verfüge der Staat über Gestaltungsfreiheit. Ethik sei anders als das Fach Religion nicht durch das Grundgesetz vorgeschrieben. Eine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber Schülern, die am Religionsunterricht teilnehmen, liege nicht vor. Geklagt hatte die Mutter dreier konfessionsloser Kinder aus Baden-Württemberg. Das dortige Landesschulgesetz sieht Ethikunterricht für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, frühestens ab der 7. Klasse vor.