Mit der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs und dem Verbot von Antipersonenminen, der sogenannten Ottawa-Konvention, ist die Stärkung des humanitären Völkerrechts in der letzten Dekade auf dem Papier weit vorangekommen. Am 3. Dezember 2008 sollte diese Erfolgsgeschichte fortgesetzt werden. Deutschland und weitere 106 Staaten haben in der norwegischen Hauptstadt die Oslo-Konvention zum Verbot von Streubomben unterzeichnet. Stellt der Vertrag wirklich den Meilenstein in der Entwicklung des Völkerrechts dar, als der er von der Regierung gefeiert wird? Leider nicht, wie ein Blick in den Vertragstext zeigt.
Trippelschritt statt Meilenstein
Warum das Streubombenverbot kein Erfolg ist