Um es gleich zu sagen: Wörter wie „Lebensschutz“ oder „Schutz des Lebens“ sucht man in dem 132 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vergeblich. Und obwohl die deutsche Sprache reich an sinnverwandten Wörtern ist, deutet in dem Dokument so gut wie nichts darauf hin, dass das schwarz-gelbe Regierungsbündnis das in Artikel 2, Absatz 2 der Verfassung verbriefte „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ als etwas betrachtet, dem von der Politik vielerorts erst noch Geltung verschafft werden muss. Im Gegenteil.
Tierschutz ja, bitte – Lebensschutz nein, danke
Die Biopolitik von Union und FDP lässt, soweit überhaupt etwas dazu im Koalitionsvertrag steht, kaum Gutes hoffen