Im Bundestag soll im November in zweiter und dritter Lesung über eine Gesetzesänderung im Zusammenhang mit der Hilfe zur Selbsttötung entschieden werden, wobei die Frage der Straffreiheit der Teilnahme am Suizid im Mittelpunkt steht. Zur Diskussion stehen vier Gesetzentwürfe, die zur Regelung der Beihilfe zum Suizid führen sollen. Dazu lud Anfang der Woche die Evangelische Akademie Berlin zu einer in Zusammenarbeit mit der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft Heidelberg veranstalteten Tagung ein. Hier wurde insbesondere die Frage diskutiert, ob eine ärztliche Suizidbeihilfe verbindlich geregelt werden oder der assistierte Suizid allein eine Gewissensfrage bleiben soll.
„Suizid ist keine ärztliche Aufgabe“
Der Wunsch nach Selbsttötung als Symptom für den Wunsch nach Palliativmaßnahmen: Eine Tagung der Evangelischen Akademie Berlin Von José García