Der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberg (FDP) vorgelegte Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, der bei der Deutschen Bischofskonferenz, der Bundesärztekammer und Lebensrechtlern auf harsche Kritik gestoßen ist (DT vom 4. Juni), wird nun auch von namhaften Juristen abgelehnt. Stein des Anstoßes ist der neue geplante Paragraf 217 StGB, der nach dem Willen der Bundesjustizministerin lauten soll: „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines Menschen zu fördern, diesem hierzu die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Für dessen Ablehnung führen die ...
Streit um Suizidhilfe-Verbot weitet sich aus
Nun diskutieren auch die Juristen über das geplante Verbot der gewerbsmäßigen Förderung von Selbsttötungen. Von Stefan Rehder