Karlsruhe (reh). Der deutsche Streit um die Patentierbarkeit von Teilen des menschlichen Körpers geht in die womöglich letzte Runde. Am Donnerstag kommender Woche will sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Beschwerde des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle befassen. Brüstle hatte beim BGH Widerspruch gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts eingelegt. Das hatte Anfang Dezember 2006 ein bereits erteiltes Patent Brüstles nachträglich insoweit für „nichtig“ erklärt, als dieses „Zellen und die Herstellung von Zellen umfasst, die aus embryonalen Stammzellen von menschlichen Embryonen gewonnen werden“ (Az.: 3 Ni 42/04).