Wien (sb) Kirchen und Lebensschutz-Organisationen hatten sich wohl zu früh gefreut, als Österreichs Justizministerin Claudia Bandion-Ortner Mitte Dezember ankündigte, das Schadensrecht so zu ändern, dass die Geburt eines behinderten Kindes nicht länger als Schaden gewertet werden kann. Der Oberste Gerichtshof in Wien hatte Eltern Schadensersatz zugesprochen, weil sie angaben, sie hätten ihr Kind sicher abgetrieben, wenn sie über die vom untersuchenden Arzt nicht diagnostizierte Behinderung rechtzeitig informiert gewesen wären.