Straßburg (DT/KNA) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Polen am Donnerstag wegen Misshandlung verurteilt, weil Ärzte bei einer mit einem behinderten Kind schwangeren Frau einen Abbruch bis über das gesetzlich zulässige Datum hinauszögerten. Nachdem erste Untersuchungen während der Schwangerschaft ergeben hatten, dass das Kind womöglich behindert zur Welt kommen würde, hatte die Frau nur unter Schwierigkeiten Termine für bestätigende Tests erhalten. Da die polnischen Gesetze aber Abtreibungen bei Missbildungen des Fötus zuließen, müssten die Rahmenbedingungen für entsprechende Untersuchungen bei Schwangeren geschaffen werden, so die Richter.