Die Liste der verfassungsgerichtlichen Urteile, die den Gesetzgeber in seinem oft übereifrigen Bemühen um die Gewährleistung staatlicher Sicherheit gegenüber Terror und Kriminalität zugunsten der Bürgerfreiheit in die Schranken weisen, ist in den letzten Jahrzehnten sehr lang geworden. Alles begann mit dem Volkszählungsurteil, in welchem im Jahr 1983 die Richter das so im Grundgesetz nicht direkt verankerte Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ zugunsten des Datenschutzes des einzelnen Bürgers verankerten. Das Gesetz, welches den Großen Lauschangriff des Staates gestatten sollte, verletzte das Recht auf Menschenwürde.