MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

„Staat darf nicht Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung sein“

Bundesverwaltungsgericht gibt tödliche Medikamente in Ausnahmefällen frei – Breite Kritik von Lebensschützern. Von Oliver Maksan
Foto: dpa | Die „Initiative Solidarität statt Selbsttötung“ fordert, jede Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen. Das Bundesverwaltungsgericht dagegen erlaubte am Donnerstag die Abgabe tödlicher Medikamente in „extremen Ausnahmefällen“.

Berlin/Würzburg (DT/om/KNA) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Suizidbeihilfe ist bei Fachverbänden und Patientenschützern auf scharfe Kritik gestoßen. Der „Humanistische Verband“ dagegen begrüßte den Richterspruch vom Donnerstagabend. Das Gericht in Leipzig hatte das sogenannte Recht von schwerkranken Patienten auf einen selbstbestimmten Tod gestärkt: Der Staat dürfe in „extremen Ausnahmefällen“ und bei einer unerträglichen Leidenssituation den Zugang zu einem verschreibungsfähigen Betäubungsmittel nicht verwehren, das einem schwer und unheilbar kranken Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben