Deutschland: Im Zuge der Föderalismusreform hat der Bund 2006 den Ländern die Zuständigkeit für den Ladenschluss übertragen. Alle Bundesländer bis auf Bayern haben inzwischen eigene Gesetze verabschiedet. Die Regelungen sind entsprechend unterschiedlich. Die meisten Bundesländer räumen die Möglichkeit ein, an bis zu vier Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Berlin hat das bundesweit liberalste Gesetz. Es erlaubt den Händlern bislang an bis zu zehn Sonntagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu öffnen, darunter auch die vier Adventssonntage. Dagagen haben die Kirchen nun erfolgreich geklagt. In Brandenburg sind sechs verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr erlaubt, darunter alle vier Adventssonntage. Auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt sind die ...