Ein Gespenst geht um in Deutschland – das Gespenst der Beschneidung. Alle Mächte der Aufklärung haben sich zu einer unheiligen Hetzjagd gegen dies Gespenst verbündet: Richter, Juristen, Psychoanalytiker und – ganz weit vorn in der Reihe der Jäger und Ankläger - ungemein meinungsstarke Journalisten. Doch wie soll man das alles verstehen? Seit dem 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und am 26. Juni 2012, also ganze 63 Jahre später, kommt ein Kölner Landgericht zu dem Urteilsschluss, dass religiöse Beschneidungen von Jungen eine „rechtswidrige“ und damit strafbare „Körperverletzung“ darstellen.
So wird Religionsfreiheit beschnitten
Auch Wochen nach dem Urteil spaltet die Diskussion um religiöse Beschneidung die Nation – Ein Zwischenruf. Von Ingo Langner