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Siegerjustiz stiftet keinen Frieden

Beispiel Tunesien, Beispiel Kambodscha: Menschenrechtsverletzern kann nur menschenrechtskonform begegnet werden. Von Friedrich Graf von Westphalen
Foto: dpa | Einer der Mörder des Pol-Pot-Regimes in Kambodscha: Nuon Chea. 2008 stand er in Kambodscha vor Gericht – und konnte beantragen, dass er sich nicht verhandlungsfähig fühlt. Dieses Recht hat und muss er haben.

In den vergangenen Wochen stabilisiert sich eine wichtige Erkenntnis. Sie ist freilich so neu nicht. Aber ihre Bedeutung muss immer wieder in das Gedächtnis der Zeitgenossen gerufen werden: Die Wahrung der weltweit anerkannten und auch in der Charta der Vereinten Nationen (UN) verbrieften Menschenrechte ist zwar allen nationalen Gerichten als bindende Verpflichtung anvertraut.

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