In den vergangenen Wochen stabilisiert sich eine wichtige Erkenntnis. Sie ist freilich so neu nicht. Aber ihre Bedeutung muss immer wieder in das Gedächtnis der Zeitgenossen gerufen werden: Die Wahrung der weltweit anerkannten und auch in der Charta der Vereinten Nationen (UN) verbrieften Menschenrechte ist zwar allen nationalen Gerichten als bindende Verpflichtung anvertraut.
Siegerjustiz stiftet keinen Frieden
Beispiel Tunesien, Beispiel Kambodscha: Menschenrechtsverletzern kann nur menschenrechtskonform begegnet werden. Von Friedrich Graf von Westphalen