Mehrere Parteien im Deutschen Bundestag (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke) haben einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes gestellt: Artikel 3, Absatz 3 soll um das Merkmal „sexuelle Identität“ wie folgt ergänzt werden: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Sexuelle Identität ins Grundgesetz?
Anmerkungen zu einem Änderungsantrag von Bündnis90/Die Grünen, SPD und Linken