Die Pro7-Sendung „50 pro Semester“ ist jetzt verschoben worden. Darin wetteifern Studenten darum, mindestens 50 Männer oder Frauen ins Bett zu bekommen. Kann man medienrechtlich etwas gegen solche Formate machen? Wir können medienrechtlich erst dann etwas machen, wenn wir anhand der Ausstrahlung zu dem Schluss kommen, dass diese im Tagesprogramm geplante Sendung Kinder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. Im Vorfeld können wir nichts tun. Vorzensur gibt es nicht. Wenn die KJM hinterher eine Beeinträchtigung feststellt, muss die zuständige Landesmedienanstalt den Beschluss umsetzen und eine Beanstandung aussprechen. In diesem Fall die MABB, weil Pro7 von der Berliner Medienanstalt zugelassen ist. Wie könnte die Beanstandung ...
„Sexualität könnte zur Sache werden“
Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), über die Pro7-Sendung „50 pro Semester“