Zürich (DT/KAP/KAT.CH) Im Schweizer Kanton Glarus dürfen künftig auch an hohen kirchlichen Feiertagen öffentliche Veranstaltungen stattfinden. Die Landesgemeinde (alle stimmberechtigten Bürger) stimmte am vergangenen Sonntag dem Kompromissvorschlag des Landrats zu, wonach die Freigabe allerdings auf geschlossene Räume beschränkt bleibt. Damit scheiterte zugleich ein Antrag der Jungfreisinnigen, einer der schweizerischen FDP nahestehenden Jugendorganisation, für eine komplette Abschaffung des „Tanzverbots“ am Karfreitag, zu Ostern, zu Pfingsten, am Buß- und Bettag sowie zu Weihnachten.
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