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Schulpflicht gegen religiöse Vorbehalte gestärkt

Baptisten scheitern mit Verfassungsbeschwerde

Karlsruhe (DT/KNA) Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe hat die Schulpflicht gegenüber religiösen Vorbehalten gestärkt. Die Richter nahmen eine Verfassungsbeschwerde eines baptistischen Ehepaares nicht zur Entscheidung an. Das Bußgeld gegen die Eltern zweier Kinder für einen Verstoß gegen die Schulpflicht bleibt somit laut dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss bestehen. Das Paar hatte im Februar 2007 seine Kinder, die eine ostwestfälische Grundschule besuchen, unentschuldigt von einer Karnevalsfeier und einem Theaterprojekt zum Thema „sexueller Missbrauch“ ferngehalten. Daraufhin hatte ein Amtsgericht ein Bußgeld von 80 Euro verhängt. Die Rechtsmittel dagegen blieben erfolglos.

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