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Rückschlag für Homo-Lobby

Berlin (DT/KNA) Der Bundesrat hat sich gegen ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen sexueller Orientierung im Grundgesetz ausgesprochen. Einem entsprechenden Antrag der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg stimmte am Freitag lediglich eine Minderheit der Länderkammer zu. Daraufhin brachten die Grünen einen eigenen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Grundgesetzes in den Bundestag ein. Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) sprach im Bundesrat von einer Lücke im Grundgesetz, die geschlossen werden solle. Damit werde „die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgendern dauerhaft gesichert“. Dagegen wandte sich Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP).

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