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Richter oder Gesetzgeber?

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat mit seinem Urteil zum Kruzifix für Empörung gesorgt – Kürzlich wurde die Revision zugelassen

Dabei ist die Institution hoffnungslos überlastet und neigt nicht zur Selbstkritik – Zudem hat das Gericht bisweilen ein problematisches Selbstverständnis

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die von der italienischen Regierung eingebrachte Berufung gegen das umstrittene Kruzifix-Urteil zur Entscheidung angenommen. In fast allen Rechtsordnungen haben die höchsten Gerichtsinstanzen ein wichtiges Privileg: Sie müssen nicht jedes Urteil, gegen das Berufung erhoben wird, überprüfen, sondern dürfen eine Auswahl treffen. So wird einerseits vermieden, dass ausnahmslos alle Fälle vor die Höchstinstanz kommen, andererseits aber sichergestellt, dass Fragen von grundsätzlicher Bedeutung einer Klärung zugeführt werden und die Einheitlichkeit der Rechtsordnung gewahrt bleibt.

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