Straßburg (DT/reh) Staaten, die Abtreibungen erlauben, dürfen die Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht generell verbieten. Andernfalls existiere ein rechtlicher Wertungswiderspruch, der in unzulässiger Weise in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens eingreife. Das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg im Fall „Costa und Pavan gegen Italien“ (Az.: 54270/10). Der EGMR ist eine Institution des Europarates.