Berlin (DT/KNA) Der Rechtsstreit um Zuschüsse gesetzlicher Krankenkassen für künstliche Befruchtungen (IVF) bei unverheirateten Paaren geht weiter. Wie die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union gestern in Berlin bekannt gab, hat sie beim Bundessozialgericht Revision gegen ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg eingelegt. Die Berliner Richter hatten im Juni solche Zuschüsse für unzulässig erklärt. Der Gesetzgeber habe die Kassenleistung bewusst und ausdrücklich auf Eheleute beschränkt. Das Bundesverfassungsgericht habe dies für unbedenklich erklärt.