Luxemburg (DT/dpa) Der Ausschluss Homosexueller von der Blutspende kann laut einem EU-Urteil rechtens sein. Voraussetzung ist ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten wie HIV, urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-528/13). Konkret geht es zwar um einen französischen Fall, doch auch in Deutschland sind Männer, die mit Männern Sex haben, dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen. Ein Blutspende-Verbot für Schwule könne gerechtfertigt sein, erklärten die Richter. Allerdings müsse geklärt werden, ob es keine geeigneten Alternativen zu einem Ausschluss gebe. Dies könnten etwa wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein.