Karlsruhe/Stuttgart (DT/dpa) Das Urteil gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe die Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger als unbegründet verworfen, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Mittwoch mit. Die Bundesanwaltschaft wird prüfen, ob die RAF-Terroristin, die auf freiem Fuß ist, noch in Haft muss.„Wir werden jetzt prüfen, ob die noch verbleibende Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann“, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft. Das OLG hatte Becker im Juli 2012 wegen Beihilfe zu dem Attentat zu vier Jahren Haft verurteilt.