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Pro: Familiennachzug?

Familienschutz ist Christenpflicht. Von Erzbischof Stefan Hesse
Flüchtlinge in Kroatien
Foto: Antonio Bat (epa) | ARCHIV - Flüchtlinge laufen am 22.09.2015 in der Nähe von Ilok (Kroatien) auf einer Straße an der kroatisch-serbischen Grenze. Zwei Jahre nach Beginn der großen Flüchtlingswelle hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil die geltenden EU-Asylregeln bestätigt. Abweichungen davon waren demnach trotz der damaligen Ausnahmesituation in Ländern wie Kroatien nicht zulässig. (zu dpa "EuGH: Keine Ausnahmen von Grundsätzen des EU-Asylrechts" vom 26.07.2017) Foto: Antonio Bat/epa/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ |

Als der Begriff „alternativlos“ vor einiger Zeit zum Unwort des Jahres gekürt wurde, begründete die Jury dies unter anderem damit, dass er die „Notwendigkeit der Diskussion und Argumentation“ negiere. Wer dies ernst nimmt, tut gut daran, nicht von „moralischer Alternativlosigkeit“ zu sprechen. Stattdessen sollte man überzeugende Gründe dafür angeben, weshalb die Ermöglichung des Familiennachzugs unter ethischen und praktischen Gesichtspunkten geboten erscheint. Im März 2016 wurde der Familiennachzug zu Geflüchteten mit subsidiärem Schutzstatus für zwei Jahre ausgesetzt. Gleichzeitig änderte sich die Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: In zunehmendem Maße wurden Syrer nun ...

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